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BGH, 18.08.2000 - 3 StR 146/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB
Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern; Tatbestandsmerkmal des "Beischlafs" - HRR Strafrecht
§ 397a StPO
Bestellung eines Beistands für die Nebenklage - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Antrag auf Bestellung eines Rechtsbeistandes für die Revisionsinstanz
- Judicialis
StPO § 397 a Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 176 a Abs. 1 Nr. 1
Beischlaf bei Eindringen in den Scheidenvorhof - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 199
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 25.10.2000 - 2 StR 242/00
Festhalten an der Definition für "Beischlaf" auch nach dem 6. …
Entsprechend hat auch der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes entschieden (Beschl. v. 18. August 2000 - 3 StR 146/00). - BGH, 10.05.2001 - 3 StR 90/01
Definition des Beischlafs
Auch nach der Neufassung der Sexualdelikte durch das 6. StrRG verbleibt es bei der Rechtsprechung, daß mit dem Eindringen in den Scheidenvorhof der Tatbestand des Beischlafs erfüllt ist (vgl. BGH…, Urt. vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 242/00 - zur Veröffentlichung in BGHSt 46, 177 bestimmt; ebenso Beschl. vom 18. August 2000 - 3 StR 146/00 = bei Pfister NStZ-RR 2000, 354 (Nr. 9) - jeweils zu § 176 a Abs. 1 Nr. 1 StGB;… Urt. vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 270/00 - zu § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB). - BGH, 26.06.2001 - 1 StR 197/01
Erfolgreiche Aufklärungsrüge; Verweigerte Aussagegenehmigung
Der Antrag der Nebenklägerin, ihr für die Revisionsinstanz Rechtsanwältin H. - aus M als, Beistand zu bestellen, ist gegenstandslos, da die Bestellung durch das Landgericht fortwirkt (BGH, Beschl. vom 18. August 2000 3 StR 146/00).